
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat den Flyer "Doppelter Steuerbonus auf Handwerkerleistungen" neu aufgelegt. Handwerker können diesen Flyer ihren Kunden mitgeben und haben damit ein zusätzliches Argument im Rahmen der Vorbereitung des Auftrages. Die Informationsbroschüre beschreibt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Der Flyer ist als pdf-Datei einsehbar und kann auch in größerer Stückzahl bestellt werden. ![]()
Seit dem 1. Oktober 2009 muss ein Unternehmen, das näher genannte Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, der Bauherrschaft bzw. der Eigentümerin oder dem Eigentümer nach § 26a EnEV zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten einen privaten Nachweis (Unternehmererklärung) ausstellen. Sie soll die Bauherrschaft auf Anforderungen der EnEV aufmerksam machen und damit die energetische Gebäudemodernisierung unterstützen. Außerdem soll sie zu EnEV-konformen Baumaßnahmen im Gebäudebestand beitragen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung stellt dazu eine ausfüll- und speicherbare Unternehmererklärung als pdf- Datei zur Verfügung. ![]()
Auf dem Online-Portal des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V finden Sie das kostenlosen Online-Tool "JAZ-Rechner" zur Berechnung der Jahresarbeitszahl. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) wird nach der VDI-Richtlinie 4650 (2009) für das zu beheizende Gebäude ermittelt und in einem Report zur weiteren Verwendung zusammengefasst. Dabei werden der errechnete Wärmebedarf, die Quellen- und Vorlauftemperaturen und die Klimazone berücksichtigt. Die Wärmepumpe kann aus einer umfangreichen Herstellerdatenbank für die Ermittlung der Kennzahl ausgewählt werden. ![]()
Selbst beim Anstrich der Hausfassade oder dem Austausch von Fenstern werden oftmals von Bauunternehmer und Handwerker der Vertragsabschluss auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart. Obwohl es sich bei der VOB um ein Regelungswerk handelt, das ursprünglich für die Auftragsvergabe bei öffentlichen Bauten konzipiert wurde, regelt es dann auch das Vertragsverhältnis zwischen (End-) Verbrauchern und Unternehmern - meist zu Gunsten Letzterer. Obwohl einzelne Klauseln der VOB auch für den privaten Bauherrn günstiger sein können als die gesetzlichen Regelungen im BGB, ist für die Verbraucherzentrale Bayern klar: In vielen Punkten werden Verbraucher durch die VOB benachteiligt. ![]()
Seit dem 11. Juni 2010 sind die im Bundesgestzblatt veröffentlichten Änderung der Vergabeverordnungen in Kraft getreten. Die VOB 2006 wurde mit der Neufassung der VOB 2009 komplett überarbeitet. Ziel der Neuerung waren die Vereinfachung des Vergaberechts, die Reduzierung des Regelumfangs sowie die Erhöhung der Transparenz bei der Vergabe. Eine wesentliche Änderung ist die Straffung der Basisparagraphen. Während der Teil der VOB/B nur marginale Änderungenaufweist wurde der vergaberechtliche Teil A grundlegend geändert. ![]()
Der 2. Workshop "Besseres Lernen in energieeffizienten Schulen" findet am 6. und 7. Oktober 2010 im neu erstellten Gebäude des Science College Overbach (3-Liter-Haus Schulen Demonstrationsprojekt "Jülich-Barmen") statt. Der Workshop dient als Erfahrungsaustausch und umfasst den Bereich fertig gestellte oder in der Umsetzung befindliche Leuchtturmprojekte, aktuelle Forschungsaspekte und innovative Produkte zur Steigerung der Energieeffizienz. Dabei spielt die Lüftung eine maßgebende Rolle. ![]()
Jeder kennt die Situation aus seiner Praxis: Ein kurzer Anruf mit der Bitte um eine telefonische Auskunft zu einer Sanierungsmaßnahme, zur Materialauswahl oder zu einem Förderprogramm. Ohne die Möglichkeit der Vorbereitung oder eines umfassenden Überblicks werden oftmals mit dem Verweis auf die Unverbindlichkeit spontane Auskünfte erteilt. Natürlich weiß man um die Wirkung solcher "kostenloser" Dienstleistungen und verbucht Sie gern unter Aquise. Hier droht jedoch ein ungewollter und haftungsrechtlich relevanter stillschweigender Abschluss eines Auskunfts- oder Beratungsvertrags. ![]()
Die DL-InfoV sieht umfangreiche Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor. Sie gilt gemäß § 1 DL-InfoV für alle Dienstleistungen, die von Dienstleistungserbringer angeboten werden und somit auch für freiberuflich tätige Ingenieure und Sachverständige. Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen, die der Dienstleistungserbringer stets von sich aus – also ungefragt – zur Verfügung zu stellen hat und Informationen, die er nur auf Anfrage zu erbringen hat. Zusätzlich werden Regelungen hinsichtlich der erforderlichen Preisangaben getroffen und ein Verbot diskriminierender Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert. ![]()
Der Architekturpreis Beton wird vom Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e.V. in Kooperation mit dem Bund Deutscher Architekten BDA ausgelobt. Die Stiftung des Preises erfolgt seit 1974 zum 18. Male. Mit dem Architekturpreis Beton werden beispielhafte Leistungen der Architektur und Ingenieurbaukunst ausgezeichnet. Er wird für Bauwerke oder Bauwerksgruppen verliehen, die unter überwiegender Verwendung zementgebundener Baustoffe in der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt worden sind. Der Wettbewerb umfasst den gesamten Anwendungsbereich des Baustoffs Beton. Neben Wohn-, Verwaltungs- und Industriebauten können auch Ingenieurbauwerke wie Brücken, Tunnel oder größere Sportstätten eingereicht werden. ![]()
Mit dem vorliegenden Kompendium „Wohnen und Bauen in Zahlen 2009/2010“ vom BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - steht allen Entscheidungsträgern und Interessierten nunmehr in der 5. Auflage ein umfassendes Nachschlagewerk zur Verfügung. Es dokumentiert die jüngsten Entwicklungen in Bereichen wie Wohnungsbestand, Einkommens- und Wohnsituation, Preis- und Mietenentwicklung, Wohnungsbautätigkeit, Gebäudesanierung oder soziale Sicherung des Wohnens. ![]()
Die VdZ - Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. in Bonn, bündelt unter dem Motto "Intelligent heizen" das Wissen und die Kompetenz ihrer Mitgliedsverbände. Die einzelnen Seiten und Kapitel auf dieser Website geben Ihnen schnelle, praxisorientierte und energieneutrale Informationen und Tipps, wie sie mit den einzelnen Energieträgern und dank neuester Technologien Kosten sparen und effizient heizen können. Die VdZ hält eine Vielzahl von Fachinformationen für Handwerker, Planer, Ingenieure und Architekten auf ihrem Online-Portal http://www.intelligent-heizen.de vor. Darunter finden Sie u.a die aktuelle Heizungs-Check Broschüre (als PDF-Download) zum standardisiertes Verfahren nach DIN 15378 zur fachgerechten energetischen Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, VdZ-Informationsbroschüren oder eine Online-Fördermitteldatenbank. ![]()
Eine wesentliche Hilfe im oftmals undurchsichtigen Förderdschungel bietet die Online-Förderdatenbank in der Beratungspraxis. Mit Hilfe der Förderdatenbank finden Sie die für Ihr Vorhaben relevanten Förderprogramme für Privatpersonen: Eingabe der Postleitzahl - Suche starten - und Sie erhalten alle Förderprogramme für den Gebäudestandort. Grenzen Sie die Ergebnisse ein, indem Sie aus der Liste der Fördermaßnahmen einzelne Begriffe auswählen. ![]()
Die dritte Ausgabe des Forschungsjahrbuchs Erneuerbare Energie 2009 stellt die aktuellen Forschungsprojekte des Bundesumweltministeriums (BMU) im Bereich „Erneuerbare Energien“ vor. Die vom Projektträger Jülich (PtJ) herausgegebene Publikation umfasst ein Booklet für den schnellen Überblick sowie eine CD-ROM, die datenbankbasiert eine schnelle und komfortable Suche nach Themen, Förderkennzeichen, Personen und Institutionen sowie weiterführende Links ermöglicht. ![]()
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat eine Auslegungsgruppe zur EnEV eingerichtet, die inzwischen etliche Auslegungen zur Energieeinsparverordnung veröffentlichte. Die Arbeitsergebnisse dienen zur "möglichst einheitlichen Anwendung der Energieeinsparverordnung" der Verwaltung. Dadurch soll die Rechtssicherheit und Rechtseinheit beim Vollzug der EnEV gewahrt werden. Die Auslegungsfragen zur EnEV wurden mit der 13. Staffel fortgeführt und veröffentlicht. Das könnte Sie auch interessieren: Sind die Auslegungsstaffeln des DIBt rechtsverbindlich? Anwendbarkeit der Auslegungen der Auslegungsstaffeln 1-10 auf die EnEV2009 ![]()
Fassaden werden zunehmend mit Wärmedämmverbundsystemen bekleidet, deren Aufbauten bedingt durch die verschärften energetischen Anforderungen der EnEV immer dicker werden. Dies hat zur Konsequenz, dass Bauherren und deren Bauleitungen häufig von den Gerüstbauern fordern, Verankerungsmittel (Ringösenschrauben ) für Arbeits-und Schutzgerüste mit Schaftlängen von bis zu 50 cm einzubauen, um einen ungestörten Einbau der Dämmplatten zu ermöglichen. Ankerschrauben mit großen Schaftlängen verformen sich jedoch zwangsläufig, wenn Windlasten auf das Gerüst einwirken. Diese Verformungen der Ankermittel können den Dämmsystemen erhebliche Schäden zufügen. ![]() |
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