EPASS-HELENA® VERBRAUCH


  • Verbrauchsorientierte Energieausweise gem. EnEV 2009
  • Mit Unterstützung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Testlizenzen und Preise
netto
0,00
EPASS-HELENA® 5.2 VERBRAUCH (Testl. 30 Tage)
Die einfache Alternative für Energieausweise nach Verbrauchswerten, EnEV 2009 - Verfügbar ab 15. Oktober 2009
netto
99,00
EPASS-HELENA® 5.2 VERBRAUCH
Die einfache Alternative für Energieausweise nach Verbrauchswerten, EnEV 2009
netto
49,99
EPASS-HELENA® 5.2 VERBRAUCH - Update von 5.0
Update für Besitzer einer gültigen Voll-Lizenz von EPASS-HELENA® 5.0 Verbrauch. Die einfache Alternative für Energieausweise nach Verbrauchswerten, EnEV 2009
Seit dem 01.07.2008 sind Energieausweise nun auch für bestehende Gebäude bei Vermietung oder Verkauf Pflicht.


Nach Maßgabe des Bundesrates wurde der Energieausweis für Nichtwohngebäude am 1. Juli 2009 Pflicht und es kann im Bestand grundsätzlich zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen gewählt werden. Bedarfsorientierte Bilanzierungen sind nach DIN 18599 durchzuführen und mit einem entsprechenden Aufwand verbunden, der jedoch nicht immer darstellbar ist. Gerade bei bestehenden Gebäuden ist zu dem die Erlangung der notwendigen Daten oft problematisch und Gebäudezeichnungen oder Pläne unvollständig, überholt oder gar nicht vorhanden.

Wenn es also um die einfache Erstellung von Ausweise ohne detaillierte Energieberatung mit Wirtschaftlichkeitsanalyse geht, gibt Ihnen EPASS-HELENA® VERBRAUCH die Möglichkeit, schneller und damit kostengünstiger ans Ziel zu kommen!

Überblick zur Stufenweisen Einführung der Energieausweis-Pflicht

  • 2007-10-01 - Stufe 1: "Inkrafttreten der EnEV 2007"
    • Neubau
      • Für die Erstellung von Ausweisen für neue Wohngebäude ergeben sich nur kleinere Änderungen und die bedarfsorientierte Bilanzierung erfolgt weiterhin auf Grundlage der Normen DIN 4108 und DIN 4701.
      • Neu zu errichtende Nichtwohngebäude sind jedoch nach DIN V 18599 zu bilanzieren.
    • Gebäudebestand
      • Sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude wird die Ausweispflicht in Stufen schrittweise eingeführt. Die Ausweise sind bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen vorzulegen. Bei größeren öffentlichen Gebäuden sind die Ausweise auszuhängen.
  • 2008-07-01 - Stufe 2: "Wohngebäude bis 1965"
    • Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis Pflicht.
    • In dieser Stufe können Eigentümer und Vermieter dieser Wohngebäude zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen wählen.
  • 2008-10-01 - Stufe 3: "Ende der Übergangsregelung"
    • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1965 fertig gestellt wurden und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, werden bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben. Für die übrigen (bis 1965 fertig gestellten) Wohngebäude bleibt die Wahlfreiheit zwischen den Ausweistypen bestehen.
  • 2009-01-01 - Stufe 4: "Wohngebäude ab 1965"
    • Auch für Wohngebäude, die ab 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis Pflicht.
    • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, werden bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben. Für die übrigen  Wohngebäude bleibt die Wahlfreiheit zwischen den Ausweistypen bestehen.
  • 2009-07-01- Stufe 5: "Nichtwohngebäude"
    • Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis am 1. Juli 2009 Pflicht und es kann grundsätzlich zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen gewählt werden. Bedarfsorientierte Bilanzierungen sind nach DIN 18599 durchzuführen.

Kooperationspartner