Hallo,
ich habe inzwischen unterschiedliche Interpretationen zur Verwendung eigener Nutzungsprofile im Zusammenhang von Nachweisen für Nichtwohngebäude gefunden. Insbesondere gibt es Softwarelösungen die die Verwendung von eigenen Profilen nicht zulassen während es ebenso Lösungen gibt die dessen Verwendung zulassen. Was ist richtig?
Im Anhang zur EnEV wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen eigene Pofile zu erstellen, dort heißt es unter Zonierung Pkt. 2.3.2: ... abweichend von Satz 1 kann ... eine Nutzung ... bestimmt werden.
Wie ist zu verfahren wenn die Temperatur oder die Nutzungszeiten abweichen? In diesem Fall bleibt die Art der Nutzung bestehen, der Umfang und die Konditionen sind aber andere. Heißt dass, das dann das Nutzungsprofil zu ändern ist?
Für die Mühe im Voraus besten Dank_lemed