02. Anmerkung zu den bisher erschienenen Auslegungen
Die Energieeinsparverordnung vom 1. Februar 2002 wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3144) in einer Reihe von Punkten geändert.
Die Änderungen sind auch eine Reaktion des Verordnungsgebers auf die hier veröffentlichten Auslegungen zur EnEV.
Durch die Änderungsverordnung sind die folgenden Auslegungen gegenstandslos geworden:
- Auslegung zu § 3 Abs. 2 (1. Staffel)
- Auslegung zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 (1. Staffel)
- Auslegung zu Anhang 1 Nr. 1.3 (1. Staffel)
- Auslegung zu § 2 Nr. 7 AVV (1. Staffel)
- Auslegung zu § 3 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 2 (2. Staffel)
- Auslegung zu § 6 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 2.5 (2. Staffel)
- Auslegung zu § 3 Abs. 3 Satz 2 (3. Staffel)
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