Die Energieeinsparverordnung vom 1. Februar 2002 wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3144) in einer Reihe von Punkten geändert.
Die Änderungen sind auch eine Reaktion des Verordnungsgebers auf die hier veröffentlichten Auslegungen zur EnEV.
Durch die Änderungsverordnung sind die folgenden Auslegungen gegenstandslos geworden:
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